Gastangler

Gastkarten

Die Tageskarte für den Erlensee kostet € 12,50 und ist an folgender Ausgabestelle erhältlich:

Pz-Anglerparadies  – Peter Zimbelmann
Wilhelm-Leuschner-Str. 7
64319 Pfungstadt
Tel. 06157 – 9396523

Passive Mitglieder unseres Vereins erhalten keine Gastkarten.

Regeln für Gastangler

Es werden keine Gastkarten mehr ohne „Vereinspaten“ ausgegeben. Das bedeutet, das entweder ein Vereinsmitglied während des gesamten Aufenthalts am Gewässer mit anwesend ist oder zumindest im Vorfeld informiert wurde, dem Aufenthalt des Gastes zustimmt und damit die „Patenschaft“ übernimmt. Der „Pate“ muss zwingend mit Tel. Nr. auf dem Gastkartenformular aufgeführt sein. Der Gastkartenausgeber kann nicht gleichzeitig Pate sein.

1. Max. 2 Personen als Begleitung am Angelplatz ohne Gastkarte (Freunde/Familie)
2. Die Ausgabe der Gastkarten wird auf maximal 5/Tag begrenzt.
3. Offenes Feuer ist untersagt (Gasgrill ist gestattet)
4. Bei extrem trockener Jahreszeit ist das Grillen komplett untersagt (Waldbrandgefahr) Hier werden zuvor Warnhinweise im Schaukasten angebracht.
5. Ausweis und erforderliche Fischereipapiere sind zwingend mitzuführen.
6. Das beschneiden der Sträucher/Bäume ist untersagt.
7. Der Angelplatz ist stets in sauberen Zustand zu verlassen.
8. Das Ausnehmen von Fischen am Gewässer und im Umfeld ist streng untersagt.
9. Wenn keine andersweitige Ausschilderung angebracht ist, dann ist die rechte Seeseite (Parkplatzseite) bis einschließlich der  Insel ausschließlich für Vereinsangler reserviert.
10. Bei Vereinsangeln sind beide Seeseiten bis einschließlich der Insel für Gastangler gesperrt (Termine siehe Homepage oder Schaukasten am Vereinsheim)
11. Bei Tandemfischen ist der komplette See für Gastangler gesperrt (Termine siehe Homepage oder Schaukasten am Vereinsheim)
12. Die Benutzung von Booten ist untersagt.
13. Zuwiderhandlungen gegen die Gewässerordnung oder gegen die Anweisungen der Gewässer/Fischereiaufseher werden mit Platzverweis und/oder einer Gewässersperre geahndet.
14. Es werden verstärkt Kontrollen durch die Fischereiaufseher und Gewässerwarte durchgeführt